Naturbeobachtung | Richtiges Verhalten bei Entdeckungstouren im Wald

02.04.2021 Lisa Carina Immel

Foto: LWL/Steinweg

Die Natur hat so viel zu bieten und wir freuen uns sehr über Euer reges Interesse an der Natur! Einige von Euch melden ihre Beobachtungen auf NRW.observation.org und unterstützen dadurch aktiv den Naturschutz sowie die Forschung.

Schutz ist in diesem Blogartikel unser Stichwort, denn wir möchten Euch darauf hinweisen, bei Euren Ausflügen in die Natur achtsam vorzugehen. Ganz nach dem Motto: bei Naturbeobachtungen der einen Art auch alle anderen schützen.

Ihr kennt das: der Blick folgt dem Vogel am Himmel, der Fuß landet aber auf einem seltenen, hübschen oder spannenden Pflänzchen. Wir möchten Euch hier einige Tipps geben, wie Ihr Natur des Waldes beobachten könnt und sie gleichzeitig schützt.

Oft stellen Förster, Naturschutzzentren oder Waldbesitzer, wie z.B. Kommunen, Schilder mit wichtigen Verhaltensregeln auf. Wenn Ihr einen Wald betretet, achtet also auf solche Hinweisschilder am Waldeingang oder (Wander-)Parkplatz. Meist sind sie bebildert, also auch für Menschen mit Leseschwächen und anderen Einschränkungen verständlich. Sie enthalten meist grundsätzliche Regeln, die es im Wald zu befolgen gilt und in einigen Fällen ortsspezifische, wenn Ihr z.B. ein Naturschutzgebiet betretet.

Foto: LWL/Steinweg

Grundsätzlich gilt:

  • Das Betreten des Waldes geschieht auf eigene Gefahr.
  • In Naturschutzgebieten dürfen die Wege nicht verlassen werden. Bitte geht immer mit Respekt und Fürsorge für Eure unmittelbare Umgebung durch die Natur.
  • Wer Müll in den Wald trägt, kann ihn auch wieder heraustragen. Bitte entsorgt Eure Abfälle in dafür vorgesehenen Mülleimern an den Parkplätzen oder zu Hause.
  • In Naturschutzgebieten dürfen keine Tier- und Pflanzenteile mitgenommen werden. In nicht geschützten Wäldern dürfen lediglich Beeren, Blumen, Pilze Kräuter, etc. in „Handstraußgröße“ mitgenommen werden.
  • Feuer machen ist im Wald grundsätzlich verboten, vom 1. März bis 31. Oktober ist auch das Rauchen im Wald untersagt.
  • Waldwege dürfen nicht befahren werden und schon gar nicht darf auf ihnen geparkt werden. Sie werden als Rettungs- und je nach Waldbesitzer:in als Wirtschaftswege genutzt.
  • Campen ist nicht erlaubt.
  • Jagdliche Einrichtungen sowie Holzstapel bergen unabsehbare Gefahren, daher dürfen sie nicht betreten werden.

Diese gesetzlichen Regelungen, weitere Informationen zum Verhalten im Wald zu Fuß, mit dem Fahrrad und Vieles mehr findet Ihr z.B. hier: https://www.wald-und-holz.nrw.de/wald-erleben/verhalten-im-wald

 

Autorin: Mona Otto